[Hauptseite]

Rechnerlexikon

Die große Enzyklopädie des mechanischen Rechnens

3.12.36.30 | Anmelden | Hilfe

  DE  EN  FR  IT 
Hauptseite
Gesamtindex
Letzte Änderungen

Druckversion
Artikeldiskussion

Artikel
Bild
Patent



Spezialseiten
Geräte/Hilfsmittel

Illgen's Rechentafel


Großbild

Illgen's Rechentafel (R.Atzbach)

Inhaltsverzeichnis

1 Gerätedaten

Modell............: Illgen's Rechentafel
Firma.............:
Hersteller*.......: Paul Illgen, Leipzig-Schleußig
Ort, Land.........: Deutschland
Maße (LxBxH)......: 23 x 46 x 1 cm (Grundkörper)
Maße (LxBxH)......: x x cm (mit Bedienelementen)
Gewicht...........: 1040 g
Stellen...........: 4-5
Eingabe mit.......: manuell
Antrieb...........:
Löschung..........:
System............: Rechenrost
Farbe(n)..........: beige
Material..........: emailliertes Blech, Folie, Pappe
Produziert........: von 1890? bis 1924?
(Die in der Anleitung und im Prospekt verwendete Abkürzung ; bzw. Mk für Mark steht für die im Deutschen Reich von 1871 bis 1923 gültige Währungseinheit Goldmark bzw. Papiermark. Der Preis der Rechentafel im Prospekt, ursprünglich mit 40 M angegeben, wurde nachträglich mit 60 M überklebt. Dies lässt auf ein Produktionsdatum zwischen 1918 und 1923 schließen.)

2 Beschreibung

Beschreibung......: Multiplikation und Division über Rechengitter mit Doppelskala in zehn Abschnitten auf durchsichtiger "Glimmer"-Platte.
Besonderheiten....:
Varianten.........:
Konstrukteur*.....: Paul Illgen
Designer..........:

3 Weitere Bilder

Großbild

Illgen's Rechentafel Prospekt (R.Atzbach)


Großbild

Illgen's Rechentafel Anleitung (R.Atzbach)

4 Literatur

5 Patente

 siehe blauer Kasten unten

6 Weblinks

7 Seriennummern

8 Allgemeine Anmerkungen



Seite eröffnet von: Reinhard Atzbach 12:09, 12. Mär 2018 (CET)

Diese Seite darf an allen Stellen ergänzt werden, die noch leer sind. Außerdem dürfen Zeilen hinzu gefügt werden.
Falls Sie mit einem bestehenden Inhalt nicht einverstanden sind, machen Sie bitte einen Eintrag bei der Diskussion und schicken dem Ersteller der Seite eine Mail.


Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen Sie Inhalte des Rechnerlexikons ohne Veränderung zitieren, sofern Sie die Quelle angeben.